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1. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 172

1859 - Lübeck : Rohden
172 Xiii. §. 3. Entstehungsgeschichte Rom's. Heiligthümer und Priester hatte. Jede Tribus war in zehn Curien, das ganze Volk also in dreißig Curien getheilt, die dann wieder in verschiedene Unterabtheilungen bis hinab zu der einzelnen Gens zer- siel. Gens aber hieß der Familienverband, die Geschlechtsverwandt- schaft, die durch den Allen gemeinsamen Namen erkennbar war, und jede Gens hatte wieder ihre besonderen Familienopser, Familiengötter, Fa- miliengebräuche, namentlich auch ihre besonderen Clienten. Das waren, wie schon erwähnt wurde, abhängige Leute, welche durch religiöse Verpflichtungen dem Haupte der Familie zu bestimmten Dienstleistun- gen verbunden waren, und dafür den Schutz und die Vertretung, Berathung und Aushülfe des Familienhauptes als ihres Patrons ge- nossen. So sorgfältig wurde jeder einzelnen Genossenschaft innerhalb der römischen Gemeinde ihr Bezirk abgegrenzt, auf welchem sie sich als auf ihrem eignen Gebiet frei und unbehindert bewegen konnte. Dagegen war auch ebenso sorgsam vorgesehen, daß keine dieser bis auf einen gewissen Grad selbständigen Gemeinschaften die übrigen, oder auch nur die nächst benachbarten hindern oder gar verletzen, sondern alle in freier und kräftiger Weise zur gegenseitigen Förderung und zum Wohl des Ganzen Zusammenwirken möchten. Die Entstehungsgeschichte Rom's ist ebenso wie die jeder andern Stadt oder Nation in Sagen gehüllt. Das Jahr 753 wird als das Jahr der Erbauung Rom's angenommen, also die Zeit, wo die Assyrer anfingen, das Reich Israel zu bedrängen. Romulus, später als Gott verehrt und Quirinus genannt, wird als Gründer und Erbauer der Stadt gepriesen, aber zugleich als Mörder seines Bruders Remus mit dem Kainszeichen gebrandmarkt, ein Zeichen, welches das ganze rö- mische Volk, das sich selbst ein Räubervolk zu nennen liebt, nie wieder von seiner Stirn hat wischen wollen oder können. Als eine Räuber- schaar erscheint die erste latinische Colonie, welche sich mit Romulus, der aus Alba Longa stammte, an den Ufern der Tiber auf dem pala- tinischen Hügel anstedelte. Durch Raub wurden die Weiber und Töchter der Sabiner gewonnen, und der Sabinerkönig aus Cures be- wogen, sich mit seiner sabinischen Gemeinde auf dem capitolinischen und quirinalischen Hügel niederzulassen. Nach der Ermordung dieses Kö- nigs Titus Tatius ward Romulus von den Latinern und Sabinern und den inzwischen noch hinzugetretenen Etruskereolonieen auf dem cö- lischen Hügel als gemeinschaftlicher König anerkannt. Eine Anzahl von 100 Familienhäuptern aus jeder Tribus stand als Senat ihm zur Seite und hinderte ihn an jedem Mißbrauch seiner Königsgewalt zu despotischer Willkür. Als aber Romulus gleichwohl seinen Eigen- willen geltend machen wollte, da wußte der Senat ihn schnell zu besei- tigen und ließ ihn unter einem ehrenvollen Vorgeben plötzlich ver- schwinden. So war der Anfang Rom's nach der eignen Sagenge- schichte der Römer durch Gewaltsamkeit der schlimmsten Art befleckt.

2. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 332

1859 - Lübeck : Rohden
332 Xix. §. 5. Bonifacius, Gründer der deutschen Kirche. der die bisher selbständig und willkürlich in ihrem Sprengel wirth- schastenden Bischöfe unter feste Zucht stellte, durch strenge Regeln zügelte und zum gemeinsamen Gehorsam gegen des Papstes Anord- nungen verpflichtete. Es waren ja auch nicht eigentlich heidnische Länder, wo er wirkte, sondern ste waren alle dem fränkischen Scepter unterworfen, und das Ehriftenthum war überall schon gekannt und verbreitet. Denn das ganze mittlere Deutschland bis zur Saale, und die südlicheren Donauländer gehörten damals unter dem Namen Austrasien zum fränkischen Reich. Hessen und Thüringen, der Hauptschauplatz seiner Wirksamkeit, mochten noch am meisten Heiden- thum aufzuweisen haben, und dort tritt seine missionarische Thä- tigkeit auch noch am meisten hervor. Dagegen Bayern und Ale- ni annien waren durch die irischen' und fränkischen Missionare schon längst gänzlich dem Christenthum wiedergcwonnen. Es galt also nur, die dortigen Bischöfe nach festen Regeln unter eine gemeinsame Ober- leitung zu ordnen. Das that Bonifacius, indem er das Erzbis- thum Mainz zur obersten geistlichen Stelle (Primat) machte, dem alle Bischöfe in Austrasien untergeordnet waren. In Hessen und Thüringen, wo er selbst erst neue Bisthümer gründete, ergab es sich von selbst, daß ihm als Erzbischof von Mainz auch die unmittelbare bischöfliche Verwaltung dieses ausgedehnten Sprengels zufiel. Durch seine frühere Verbindung mit dem' Bischof von Utrecht endlich und seine ehemalige missionarische Thätigkeit in Friesland — zu wel- cher er auch im Alter zurückkehrte und mit der er sein Leben als Mär- tyrer beschloß 735 — war es leicht zu bewerkstelligen, daß auch der friesische Sprengel unter die Oberaufsicht des Mainzer Erzbischofs gestellt wurde (doch so, daß Utrecht, Tongern, Lüttich zunächst der be- sondern Aufsicht des alten Kölner Erzbisthums untergeordnet war). Und so war es nun in der That zwischen den germanischen Völker- stämmen des jetzigen Deutschlands, die sich damals kaum unter ein- ander verständigen konnten wegen ihrer verschiedenen Sprachformen, und die in tausend Fehden an einander zu gerathen stets bereit wa- ren, zu einer festen Einigung, zu einer haltbaren unzerreißlichcn Ver- bindung gekommen. Das Erzbisthum Mainz mit den sämmtlichen seiner Oberaufsicht untergebenen deutschen Bisthümcrn ist der feste Kern geworden, um den sich Alles angesetzt hat, was seitdem zu Deutschland noch hinzugekommen ist. Die ganze großartige Thätigkeit des Bonifacius beschränkte sich also auf den östlichen Theil des großen Frankenreichs, welches da- mals Austrien oder Austrasien genannt wurde und außer den Rhein.

3. Leitfaden der Weltgeschichte für die höheren Classen evangelischer Gymnasien und Realschulen, sowie zum Privatgebrauch für Lehrer und für Gebildete überhaupt - S. 387

1859 - Lübeck : Rohden
Xxi. §. 1. Verbreitung neuer kirchlicher Grundsätze. 387 Xxi. Das irdische Gottesreich der Päpste. Motto: Es stehet aus wie das Lamm und redet wie der Drache. »Mein Reich ist nicht von dieser Welt.» §. 1. Verbreitung neuer kirchlicher Grundsätze. Bisher, sahen wir, war es allgemeiner Gebrauch und Niemand nahm Anstoß daran, daß die Landesobrigkeit die Bischöfe einsetzte oder doch bestätigte. Wenn ein Abt oder ein Bischof gestorben war, so sandte das Stift Ring und Stab des Verstorbenen, die Zeichen der geistlichen Würde, an das Hoflager des Kaisers, der sie dann nach Gefallen einem Andern verlieh. Das nannte man die Investitur. In der Karolingerzeit, als alle weltliche Obrigkeit so sehr darnieder- lag, hatte Papst Nicolaus I- und seine Nachfolger gleich bei dem ersten Aufkommen der pseudoisidorischen Decretateli für die Besetzung des Papstthums andere und höhere Gerechtsame in Anspruch genom- men, und die päpstliche Würde als unabhängig von der kaiserlichen und königlichen darzuftellen versucht. Aber seit dem Eintritt der deut- schen (sächsischen) Kaiser war der Papst eben so wie jeder andere Bi- schof ohne Weiteres dem Kaiser untergeordnet, und so lange die kaiser- liche Autorität in Rom galt, mußte jeder neuerwählte Papst vom Kaiser seine Bestätigung empfangen. Der Papst war nun aber, wie schon oben erinnert wurde, nicht bloß für die kaiserlichen Lande oberster Bischof, sondern für die ganze abendländische Christenheit. Ein Unterthan des Kaisers hatte also die höchste Gerichtsbarkeit über die Geistlichkeit auch in England und den Nordländern, in Frankreich und Spanien. Daß ein solches Verhältniß an einer innern Schwie- rigkeit, ja Unmöglichkeit litt, lag am Tage; daß überhaupt die Dop- pelstellung der höbern Geistlichkeit, die neben ihren geistlichen Pflichten auch weltliche Lehen und Fürstenrechte zu verwalten hatte, einen innern Widerspruch berge, war ebenfalls unverkennbar. Also hier mußte geholfen werden. Papst und Bischöfe mußten sich aus den weltlichen Banden losmachen, durch die sie an aller freien Bewegung gehindert und der Willkür der mächtigeren Fürsten anheimgegeben wurden. Der einfache schriftmäßige Weg, der seit der Reformation auch wieder eingeschlagen ist, wäre der gewesen, daß Papst und Bischöfe sich selber aller welt- lichen Gewalten, Besitzungen und Herrschaften entäußert und als ein- fache Unterthanen sich lediglich auf ihre geistlichen Pflichten beschränkt hätten, so wie wir heutiges Tages nicht bloß die protestantischen Di- 25*
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